Hausordnung Wildpark Ernstbrunn

Stand 31.05.2022

Betreten auf eigene Gefahr!

Es wird keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden übernommen.

Sie bewegen sich unter freilaufenden Tieren. Der direkte Kontakt mit den Tieren wird ein besonderes Erlebnis für Sie sein, dabei ist aber unbedingt folgendes zu beachten:

  1. Eltern haften für ihre Kinder. Das Betreten für Kinder bis 14 Jahre ohne Aufsichtsperson ist  verboten.
  2. Hunde sind im Park nur an der kurzen Leine erlaubt (keine Flexileine!).
  3. Beschilderte Wege nicht verlassen!
  4. Besucherabsperrungen respektieren!
  5. Nicht durch Zäune hindurchgreifen!
  6. Alle Türen geschlossen halten bzw. nach dem Durchgang sofort schliessen!
  7. Das Füttern der Tiere ist nur mit dem im Wildpark erhältlichen Tierfutter erlaubt Folgende Tiere darf man nicht füttern: Frettchen, Kaninchen, Wölfe und Hunde
  8. Nähern Sie sich den Tieren langsam und nicht von hinten! Halten sie einen Respektabstand ein!
  9. Tiere dürfen nicht gehetzt oder eingefangen werden
  10. Verletzungsgefahr bei Spielgeräten - Eltern haften für ihre Kinder!
  11. Bei Unwetter/Sturm überdachte Räume aufsuchen oder den Park verlassen!
  12. Der Wildpark ist spätestens bei Einbruch der Dunkelheit zu verlassen.
  13. Anweisungen des Personals sowie Hinweisschilder sind unbedingt zu befolgen!

Mit dem Betreten des Wildparks erkennt der Besucher diese Regeln an!

Bei Missachtung muss mit einem Parkverweis gerechnet werden und wir behalten uns rechtliche Schritte vor. 

Die Betriebsleitung Wildpark Ernstbrunn